www.eichamt.de - Extranet der deutschen Eichbehörden

In Deutschland sind die Eichbehörden zuständig für die Marktüberwachung der in Verkehr gebrachten Messgeräte und Fertigpackungen gemäß § 48 MessEG. Die Kontaktstellen für die Marktüberwachung in den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier [Link zur pdf-Übersicht].

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